Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.06.2006

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   BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05   

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BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05 (https://dejure.org/2006,2701)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2006 - 3 C 11.05 (https://dejure.org/2006,2701)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 3 C 11.05 (https://dejure.org/2006,2701)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    HHG § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 4; StrRehaG § 16 Abs. 2, § 25 Abs. 2; VwVfG § 48 Abs. 1
    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft; Wiederaufgreifen; Ermessen; Ausschlussgründe; Inoffizieller Mitarbeiter; Ministerium für Staatssicherheit; Staatssicherheitsdienst der DDR; IM; Verstoß gegen die Grundsätze der ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    HHG § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 4
    Ausschlussgrund; Ausschlussgründe; Bestandskraft; Bestandskraft; DDR; Drittschädigung; Ermessen; Ermessen; Häftlingshilfebescheinigung; Häftlingshilfebescheinigung; IM; IM; Inoffizieller Mitarbeiter; Inoffizieller Mitarbeiter; Kapitalentschädigung; Menschlichkeit; MfS; ...

  • Wolters Kluwer
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Häftlingshilfeausschluss; Spitzeltätigkeit; IM; strafrechtliche Rehabilitierung; Kapitalentschädigung; Rücknahme des Ablehnungsbescheides; Menschlichkeitsgrundsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 379
  • DVBl 2006, 996 (Ls.)
  • LKV 2007, 30
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01

    Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05
    Dieser Regelung, die sich in zahlreichen Entschädigungsgesetzen wie auch in § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG findet, liegt der allgemeine Gedanke zugrunde, dass in den Genuss der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die ein Schicksal erfuhren, das sie selbst unter dem Schutz der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben (Urteil vom 9. September 1959 BVerwG 8 C 251.59 BVerwGE 9, 132; Urteil vom 8. März 2002 BVerwG 3 C 23.01 BVerwGE 116, 100).

    Dementsprechend hat der Senat entschieden, dass eine Spitzeltätigkeit für die Stasi unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit begründet (Urteil vom 8. März 2002 BVerwG 3 C 23.01 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05
    Dieses Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines zusätzlichen Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser weiteren Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 BVerwG 8 C 15.84 BVerwGE 71, 38 , vom 6. Oktober 1987 BVerwG 9 C 12.87 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1 und Beschluss vom 30. September 1988 BVerwG 9 CB 47.88 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 S. 25 ).

    Dies ist dann der Fall, wenn das Tatsachengericht zu der Überzeugung gelangen musste, dass die vorliegenden Gutachten den allgemeinen oder besonderen Anforderungen des konkreten Falles nicht genügen, weil sie nicht klar, unvollständig oder widerspruchsvoll sind, also auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweisen, oder wenn sie Anlass zu Zweifeln an der erforderlichen Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter geben (vgl. Urteile vom 26. April 1985 BVerwG 8 C 74.83 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 169 S. 31 und vom 6. Oktober 1987, a.a.O. S. 2).

  • OLG Jena, 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01
    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05
    Durch Berichte eines Inoffiziellen Mitarbeiters wurde der Staatssicherheitsdienst in die Lage versetzt, sogar belanglose und unverfängliche Informationen zu nutzen, diese mit eigenen Erkenntnissen zu verknüpfen und mit anderen ihm bekannt gewordenen Sachverhalten zu bewerten (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 5. März 2002 1 Ws-Reha 37.01 NJ 2002, 324).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05
    Ausnahmsweise verdichtet sich die Rechtsstellung des Betroffenen allerdings im Wege der Ermessensreduzierung zu einem Anspruch auf Rücknahme, wenn die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Bescheides unter Berufung auf seine Unanfechtbarkeit schlechthin unerträglich wäre (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1967 BVerwG 3 C 123.66 BVerwGE 28, 122 ; vom 30. Januar 1974 BVerwG 8 C 20.72 BVerwGE 44, 333 ; vom 27. Januar 1994 BVerwG 2 C 12.92 BVerwGE 95, 86 ).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05
    Dieses Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines zusätzlichen Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser weiteren Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 BVerwG 8 C 15.84 BVerwGE 71, 38 , vom 6. Oktober 1987 BVerwG 9 C 12.87 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1 und Beschluss vom 30. September 1988 BVerwG 9 CB 47.88 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 S. 25 ).
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05
    Ausnahmsweise verdichtet sich die Rechtsstellung des Betroffenen allerdings im Wege der Ermessensreduzierung zu einem Anspruch auf Rücknahme, wenn die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Bescheides unter Berufung auf seine Unanfechtbarkeit schlechthin unerträglich wäre (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1967 BVerwG 3 C 123.66 BVerwGE 28, 122 ; vom 30. Januar 1974 BVerwG 8 C 20.72 BVerwGE 44, 333 ; vom 27. Januar 1994 BVerwG 2 C 12.92 BVerwGE 95, 86 ).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05
    Es diente insbesondere dazu, politisch Andersdenkende und Ausreisewillige zu überwachen, abzuschrecken und auszuschalten (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1998 BVerwG 2 C 26.97 BVerwGE 108, 64).
  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05
    Ausnahmsweise verdichtet sich die Rechtsstellung des Betroffenen allerdings im Wege der Ermessensreduzierung zu einem Anspruch auf Rücknahme, wenn die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Bescheides unter Berufung auf seine Unanfechtbarkeit schlechthin unerträglich wäre (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1967 BVerwG 3 C 123.66 BVerwGE 28, 122 ; vom 30. Januar 1974 BVerwG 8 C 20.72 BVerwGE 44, 333 ; vom 27. Januar 1994 BVerwG 2 C 12.92 BVerwGE 95, 86 ).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 7.02

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Ausschlussgründe

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05
    Denn einem Berechtigten aus einer bestandskräftigen Häftlingshilfebescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 HHG dürfen die sozialen Ausgleichsleistungen gemäß § 25 Abs. 2, § 17 Abs. 2 StrRehaG nicht unter Berufung auf die Ausschlussgründe des § 16 Abs. 2 StrRehaG versagt werden (Urteil vom 24. Oktober 2002 BVerwG 3 C 7.02 Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 1).
  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88

    indische Militäroperationen gegen Tamilen - Vernehmung eines ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05
    Dieses Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines zusätzlichen Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser weiteren Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 BVerwG 8 C 15.84 BVerwGE 71, 38 , vom 6. Oktober 1987 BVerwG 9 C 12.87 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1 und Beschluss vom 30. September 1988 BVerwG 9 CB 47.88 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 S. 25 ).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 52/02 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Verstoß gegen die

  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 16/01 R

    Kürzung oder Entziehung einer Entschädigungsrente - Entlastungsbeweis - Anhörung

  • BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 12.87

    Wegnahme eines Sparguthabens - Vertretenmüssen des subjektiven Unvermögens zur

  • BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83

    Geltendmachung einer Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht -

  • KG, 02.01.2001 - 4 Ws 212/00
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - 3 B 9.12

    Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG; Eingliederungshilfen; Fortführung durch

    Der letztgenannten Regelung liegt der allgemeine Gedanke zu Grunde, dass in den Genuss der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die ein Schicksal erfuhren, das sie selbst unter dem Schutz der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006 - 3 C 11.05 -, juris, Rn. 17; zu § 16 Abs. 2 StrRehaG, unter ausdrücklichem Hinweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG und das hierzu ergangene Urteil des BVerwG vom 9. September 1959 - VIII C 281.59 -, BVerwGE 9, 132, 141).

    An den Grundsätzen der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit hat sich vergangen, wer freiwillig und gezielt, insbesondere auch durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Missbrauch persönlichen Vertrauens, Informationen über Mitbürger gesammelt, an den auch in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannten Staatssicherheitsdienst weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, dass diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte, benutzt würden (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 -, BVerwGE 116, 100 ff., zit. nach juris, Rn. 17 ff., unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93 - NJW 1994, 1730 = juris, Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006, a.a.O., Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 3 PKH 15.05 (3 B 138.05) - juris, Rn. 4; s.a. OVG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2004 - OVG 6 B 1.04 -, juris, Rn. 33).

    Dabei muss die Spitzeltätigkeit nicht "zur Stützung des Systems" erfolgt sein, sondern es genügt, wenn sie etwa finanzieller oder beruflicher Vorteile wegen ausgeübt worden ist (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002, a.a.O., Rn. 19; Urteil vom 19. Januar 2006, a.a.O., Rn. 21).

    Dementsprechend begründet eine Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit (Urteil vom 19. Januar 2006, a.a.O., Rn. 21 a.E.).

    Angesichts der Strukturen des Staatssicherheitsdienstes und des übrigen Machtapparats der DDR ist daher der zur Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit gehörende Verletzungserfolg schon dann zu bejahen, wenn die Berichte des IM geeignet waren, für die Bespitzelten eine beachtliche Gefahrenlage zu schaffen (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006, a.a.O., Rn. 22; OVG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2004, a.a.O., Rn. 35 ff.; anders noch KG, Beschluss vom 2. Januar 2001 - 4 Ws 212/00 REHA -, VIZ 2002, 184; s.a. OLG Dresden, Beschluss vom 28. September 1995 - 2 Ws 6/95 -, VIZ 1996, 110).

    Von einem die Freiwilligkeit ausschließenden Druck kann allerdings nur dann ausgegangen werden, wenn er für den Betroffenen unerträglich war, d.h. wenn von ihm auch unter Berücksichtigung des durch die Spitzeltätigkeit mutmaßlich angerichteten Schadens nicht erwartet oder verlangt werden konnte, sich der angetragenen Mitarbeit zu widersetzen oder zu entziehen (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002, a.a.O., Rn. 22; Urteil vom 19. Januar 2006, a.a.O., Rn. 25), wobei von einer stabilen, in gesicherten Verhältnissen lebenden Persönlichkeit mehr Widerstand erwartet werden kann als von einem "am Rande der Gesellschaft angesiedelten psychisch kranken Menschen" (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002, a.a.O., Rn. 23 f.).

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Hiervon ist - ebenso wie für die entsprechenden Ausschlusstatbestände im Beruflichen und im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Urteile vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 und vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 11.05 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2 = ZOV 2006, 178 ) - auch für die Anwendung von § 1 Abs. 4 AusglLeistG auszugehen.
  • BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher

    Es genügt, dass sich der Einzelne als Denunziant oder Spitzel freiwillig betätigt, um hieraus eigene Vorteile zu erlangen (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006 - 3 C 11.05 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2 Rn. 21).

    Erforderlich ist, dass die Tätigkeit konkret geeignet war, Dritte zu schädigen oder Verfolgungsmaßnahmen auszulösen (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 3 PKH 3.14 <3 B 25.14 > - juris Rn. 12; Urteil vom 19. Januar 2006 a. a. O. LS 1 und Rn. 22 a. E.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 11 N 2.16

    HHG-Bescheinigung; Leistungen nach dem HHG und dem StrRehaG; Rücknahme wegen

    Eine Aufrechnung dieser Tätigkeit mit der zu Unrecht erlittenen Freiheitsstrafe sehe § 2 HHG nicht vor (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 11.05 -, Juris Rz. 26).

    - macht der Kläger weiterhin geltend, das Verwaltungsgericht habe im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu Unrecht gemeint, seine MfS-Tätigkeit könne nicht in Relation zu den seinerseits erlittenen Repressalien durch Verurteilung und Haft gesetzt werden und sich hierbei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2006 - 3 C 11.05 - gestützt.

    beanstandete Annahme, das Verwaltungsgericht habe im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu Unrecht gemeint, seine MfS-Tätigkeit könne nicht in Relation zu den seinerseits erlittenen Repressalien durch Verurteilung und Haft gesetzt werden, und sich hierbei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2006 - 3 C 11.05 - gestützt, ist, wie oben dargelegt, bereits in der Sache unzutreffend.

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 13.06

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Hiervon ist - ebenso wie für die entsprechenden Ausschlusstatbestände im Beruflichen und im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Urteile vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 = Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1 S. 1 f. und vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 11.05 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2 S. 6 = ZOV 2006, 178 ) - auch für die Anwendung von § 1 Abs. 4 AusglLeistG auszugehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2016 - 11 E 992/16

    Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit durch

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006 - 3 C 11.05 -, Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2, Rdnr. 17.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006 - 3 C 11.05 -, Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2, Rdnr. 22.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006 - 3 C 11.05 -, Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2, Rdnr. 22.

  • LG Potsdam, 26.06.2014 - BRH (OP) 2/14

    Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Ausschluss von

    An diesem Normzweck gemessen wird ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit in der Regel angenommen, wenn eine Prüfung des Einzelfalls ergibt, dass der Betroffene erhebliche Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung begangen hat, die regelmäßig anzunehmen sind, wenn der Antragsteller freiwillig und gezielt, namentlich durch das Eindringen in die Privatsphäre anderer und den Missbrauch persönlichen Vertrauens, Informationen über Mitbürger gesammelt und an den auch in der Deutschen Demokratischen Republik für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannten Staatssicherheitsdienst weitergegeben hat (BVerwG, ZOV 2006, 178, 180).

    Gerade diese Spitzeltätigkeit eines Inoffiziellen Mitarbeiters für das Ministerium für Staatssicherheit unter Inkaufnahme einer Drittschädigung sah der Gesetzgeber als Hauptanwendungsfall des in § 16 Abs. 2 StrRehaG normierten Ausschlusstatbestands an (BVerwG, ZOV 2006, 178, 180; OLG Jena, NJ 2002, 324, 325; LG Berlin, VIZ 2002, 184, 186; Pfister/Mütze- Mütze , Rehabilitierungsrecht, § 16 StrRehaG Rn. 51; Bruns/Schröder/Tappert- Tappert , StrRehaG, § 16 Rn. 26).

    Für die Frage des Verstoßes gegen rechtsstaatliche Grundsätze ist es daher unbeachtlich, ob derartige Schäden in Einzelfällen auch tatsächlich und nachweislich verursacht worden sind (BVerwG, ZOV 2007, 178, 179; ZOV 2006, 178, 180; OLG Jena, NJ 2002, 324, 325; KG, NJW 1998, 1729).

  • BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 48.12

    Berufliche Rehabilitierung; Leistungsausschluss wegen Spitzeltätigkeit

    Für eine solche Spitzeltätigkeit gelten die Grundsätze, die der Senat zum Leistungsausschluss wegen Verstoßes gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit nach § 4 BerRehaG entwickelt hat (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - BVerwG 3 B 57.11 - ZOV 2012, 62 und vom 16. Mai 2006 - BVerwG 3 PKH 15.05 - juris und Urteile vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 11.05 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2 = ZOV 2006, 178 und vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 = Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1).

    Insbesondere kommt der subjektiven Vorstellung des Klägers, als "freiwilliger Helfer der Volkspolizei" tätig zu sein, keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu, wenn der Informant die Umstände kannte, seine Handlungen konkret geeignet waren, Dritte einer Verfolgung oder Schädigung auszusetzen, und er dies in Kauf genommen hat (Urteil vom 19. Januar 2006 a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2013 - 6 K 2063/11

    Stasi; Zelleninformant; Zelleninformator; MfS; Spitzel; Häftlingshilfegesetz;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006 - 3 C 11.05 -, juris, mit weiteren Nachweisen.

    vgl. BVerwG Urteile vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 -, BVerwGE 116, 100 ff., und vom 19. Januar 2006 - 3 C 11.05 -, juris; gerade bezüglich des "Zelleninformators" auch VG Würzburg, Urteil vom 29. März 2010 - W 7 K 09.101 -, juris, und VG Hannover, Urteil vom 9. Februar 2011 - 5 A 2522/09 -, juris.

  • BVerwG, 16.05.2006 - 3 PKH 15.05

    Voraussetzungen des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG)

    Dementsprechend hat der Senat entschieden, dass eine freiwillige Spitzeltätigkeit für die Stasi unter Inkaufnahme einer Drittschädigung im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit begründet (Urteile vom 8. März 2002 BVerwG 3 C 23.01 BVerwGE 116, 100 und vom 19. Januar 2006 BVerwG 3 C 11.05).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 4 LA 217/12

    Aufnahme und Fortführung der Spitzeltätigkeit eines Mitarbeiters für das MfS

  • OLG Naumburg, 10.03.2010 - 2 Ws Reh 6/10

    Ausschluss von der Opferpension wegen Bespitzelung von Mitgefangenen im

  • VG Neustadt, 10.09.2010 - 2 K 156/10

    Rechtsbehelfsbelehrung über Form elektronischer Klageerhebung; Rücknahme einer

  • VG Berlin, 28.11.2018 - 9 K 241.17
  • BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 32.09

    Rücknahme einer erteilten Rehabilitierungsbescheinigung nach dem Beruflichen

  • VG Berlin, 03.09.2008 - 9 A 2.08

    Rückforderung gewährter Häftlings- und Eingliederungshilfe

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2006 - 11 S 40.05

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit unbefristeter

  • BVerwG, 08.12.2011 - 3 B 57.11

    Berufliche Rehabilitierung; Ausschlussgrund der Spitzeltätigkeit

  • BVerwG, 30.06.2014 - 3 PKH 3.14

    Prozesskostenhilfe; Ausschluss von Leistungen nach § 4 BerRehaG

  • BVerwG, 09.12.2010 - 3 B 50.10

    Berufliche Rehabilitierung; Ausschluss von Leistungen bei Spitzeltätigkeit für

  • BVerwG, 07.12.2006 - 3 B 48.06

    Anspruch auf Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung bei früherer

  • BVerwG, 16.06.2009 - 3 B 136.08

    Feststellung der Eigenschaft als politisch Verfolgter; Anforderungen an das

  • BVerwG, 21.12.2006 - 3 B 64.06

    Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 11 S 84.06

    Keine Anspruch, auch nicht im Wege der Ermessensreduzierung, auf Wiederaufgreifen

  • BVerwG, 26.09.2006 - 3 B 20.06

    Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

  • VG Meiningen, 26.02.2009 - 8 K 555/06

    Berufliche Rehabilitierung; berufliche Rehabilitierung; berufliche

  • VG Schwerin, 09.06.2011 - 1 A 315/10

    IM Bürgermeister

  • LG Potsdam, 28.11.2008 - BRH (OP) 15/08

    Strafrechtliche Rehabilitierung in den neuen Bundesländern: Anforderungen an den

  • VG Berlin, 28.03.2008 - 9 A 12.04
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2015 - 4 LA 231/14

    Politischer Gewahrsam; Häftlingshilfebescheinigung; Treu und Glauben

  • KG, 03.03.2015 - 2 Ws 158/14

    Gewährung sozialer Ausgleichsleistungen nach strafrechtlicher Rehabilitierung:

  • OVG Hamburg, 22.04.2013 - 5 Bf 23/13

    Rücknahme von Leistungsbewilligungen nach dem Häftlingshilfegesetz; politisch

  • VG Meiningen, 16.03.2011 - 8 K 205/10

    Berufliche Rehabilitierung

  • VG Meiningen, 25.03.2010 - 8 K 327/09

    Berufliche Rehabilitierung

  • KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17

    Voraussetzungen der Aufhebung der Bewilligung einer Entschädigung für eine zu

  • OLG Brandenburg, 31.05.2011 - 1 Ws (Reha) 20/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rückforderung gewährter Kapitalentschädigung und

  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 1 Reha 3/21

    Antrag auf Entschädigung nach StrRehaG ; Kapitalentschädigung trotz Tätigkeit für

  • VG Berlin, 03.06.2013 - 9 K 92.12

    Klage gegen Rücknahme eines Häftlingshilfebescheides

  • VG Göttingen, 13.07.2011 - 2 A 371/10

    Häftlingshilfe; Häftlingshilfebescheinigung; inoffizieller Mitarbeiter;

  • VG Magdeburg, 08.12.2020 - 3 A 8/20

    Berufliche Rehabilitation; Ausschließung von Folgeleistungen aufgrund von

  • VG Meiningen, 26.01.2012 - 8 K 228/10

    Berufliche Rehabilitierung - Ausschluss bei freiwilliger Spitzeltätigkeit für die

  • VG Meiningen, 26.02.2009 - 8 K 544/07

    Berufliche Rehabilitierung; berufliche Rehabilitierung; Wiederaufnahme des

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 19.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5162
BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 19.05 (https://dejure.org/2006,5162)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2006 - 8 C 19.05 (https://dejure.org/2006,5162)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 8 C 19.05 (https://dejure.org/2006,5162)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a
    Volkseigentum; entschädigungslose Enteignung; Anwartschaftsrecht; Republikflüchtling; republikflüchtiger Grundeigentümer; zielgerichteter Eingriff; mittelbare Schädigung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a
    Anwartschaftsrecht; Republikflüchtling; Volkseigentum; entschädigungslose Enteignung; mittelbare Schädigung; republikflüchtiger Grundeigentümer; zielgerichteter Eingriff

  • Wolters Kluwer

    Untergang eines Anwartschaftsrechts auf Übertragung von Grundeigentum im Zuge einer gegen einen republikflüchtigen Grundstückseigentümer gerichteten Enteignungsmaßnahme; Feststellung der Berechtigung eines Rechtsvorgängers hinsichtlich eines Anwartschaftsrechts; ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Anwartschaftsrechtsverlust durch Enteignung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 lit. a
    Mittelbare Schädigung bei Untergang des Anwartschaftsrecht auf Übertragung des Grundeigentums während der Enteignung des republikflüchtigen Grundstückseigentümers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2007, 30 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00

    Anwartschaftsrecht Rückübertragung; Beiladung, unterbliebene;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 19.05
    Ein Anwartschaftsrecht liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - BVerwGE 112, 335 = Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 53), vor, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag (BGHZ 49, 197 m.w.N.).

    Als solches ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein restitutionsfähiger Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG, wenn nicht nur der Veräußerer den Rechtserwerb nicht mehr vereiteln konnte, sondern darüber hinaus auch eine Beeinträchtigung oder Vernichtung des Rechts nach dem normalen Verlauf der Dinge ausgeschlossen war (Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 62.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 30, vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 26.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 51 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - a.a.O. S. 340).

    Unter diesen Umständen war eine individuell zugeordnete und im Regelfall gesicherte Rechtsposition gegeben, deren Schädigung nach dem Gesetzeszweck wiedergutmachungsbedürftig ist (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - a.a.O. m.w.N.).

    Anders als in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - (a.a.O.) zugrunde liegenden Sachverhalt beruhte hier der Verlust des Anwartschaftsrechts nicht auf einer gegen den Anwartschaftsberechtigten gerichteten Maßnahme, sondern ging im Zuge einer Enteignung des eingetragenen Grundstückseigentümers unter.

  • BGH, 30.04.1982 - V ZR 104/81

    Aufhebungsvertrag Grundstückskauf - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 19.05
    Eine einseitige Zerstörung der Rechtsposition des Auflassungsempfängers durch den Veräußerer ist auch dann nicht mehr möglich, wenn zugunsten des Auflassungsempfängers eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist (BGHZ 83, 395 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 19.05
    Ein Anwartschaftsrecht liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - BVerwGE 112, 335 = Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 53), vor, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag (BGHZ 49, 197 m.w.N.).
  • BGH, 05.04.1991 - V ZR 39/90

    Grundstückskauf: Ersatzanspruch des zukünftigen Eigentümers?

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 19.05
    Ein Anwartschaftsrecht an einem Grundstück ist ein dem Volleigentum wesensähnliches, als Vorstufe des Grundeigentums selbständig verkehrsfähiges Recht (vgl. BGHZ 114, 161 ).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 19.05
    Derartige Enteignungen erfüllen typischerweise den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG, da sie in der Rechtspraxis der DDR als entschädigungslose Eigentumsentziehungen zugunsten des Volkseigentums verstanden wurden (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 62.96

    Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung - Vorerwerbsrecht - Dingliches

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 19.05
    Als solches ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein restitutionsfähiger Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG, wenn nicht nur der Veräußerer den Rechtserwerb nicht mehr vereiteln konnte, sondern darüber hinaus auch eine Beeinträchtigung oder Vernichtung des Rechts nach dem normalen Verlauf der Dinge ausgeschlossen war (Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 62.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 30, vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 26.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 51 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - a.a.O. S. 340).
  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 26.99

    Anwartschaftsrecht; Anwartschaftsrecht als Vermögenswert; Restitution eines

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 19.05
    Als solches ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein restitutionsfähiger Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG, wenn nicht nur der Veräußerer den Rechtserwerb nicht mehr vereiteln konnte, sondern darüber hinaus auch eine Beeinträchtigung oder Vernichtung des Rechts nach dem normalen Verlauf der Dinge ausgeschlossen war (Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 62.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 30, vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 26.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 51 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 - a.a.O. S. 340).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 4.15

    Auflassungsanwartschaft; Bankengesetz; Berechtigter; dingliches Recht;

    Dazu müssen sämtliche Eintragungsvoraussetzungen erfüllt sein (BVerwG, Urteile vom 20. März 1997 - 7 C 62.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 30 S. 39 f., vom 10. Dezember 2003 - 8 C 11.02 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 77 S. 92 f. und vom 21. Juni 2006 - 8 C 19.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 25 Rn. 18 f.).

    Daran fehlt es bei einer Auflassungsanwartschaft ebenso wie bei beschränkt dinglichen Rechten, wenn Gegenstand des Zugriffs das Eigentum am Grundstück selbst, nicht aber das darauf bezogene Recht war (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 8 C 19.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 25 Rn. 18 f.).

  • VG Berlin, 15.07.2010 - 29 K 57.10

    Antrag auf Rückübertragung auch der anderen ideellen Hälfte eines Grundstücks

    Dazu gehören nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Anwartschaftsrechte (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 8 C 19.05 - zitiert nach juris).

    Eine einseitige Zerstörung der Rechtsposition des Auflassungsempfängers durch den Veräußerer ist auch dann nicht mehr möglich, wenn zugunsten des Auflassungsempfängers eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.08.2005 - 8 B 57.05

    Löschung einer Vormerkung im Zuge der Überführung eines Grundstücks in

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 19.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 03.09.2007 - 8 B 33.07

    Ansehung eines dinglichen Wegerechts als Vermögenswert; Verlust des Wegerechts

    Auf das Wegerecht ist in solchen Fällen nicht bewusst zugegriffen, sondern sein Untergang ist als mittelbare Konsequenz hingenommen worden (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 8 C 19.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 25 hinsichtlich des Verlustes eines Anwartschaftsrechtes).
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